Buchen Sie hier Ihr Premium TV-Produkt im Mehrfamilienhaus
Wegfall der Umlagefähigkeit für TV-Kabelgebühren ab dem 01.07.2024
Zum 30.06.2024 wird die Umlagefähigkeit der TV-Kabelgebühren in Mehrfamilienhäusern wegfallen. Sollten Sie von Ihrer Verwaltung über die Kündigung der TV-Gemeinschaftsversorgung informiert worden sein, wird Ihr Objekt ab dem 01.07.2024 nicht mehr mit einem GWHtel - TV- Gemeinschaftssignal versorgt. Jedoch kann eine Versorgung durch GWHtel ab diesem Zeitpunkt nahtlos für Sie weitergehen. Hierfür müssen Sie lediglich Ihr Premium-TV Paket bei GWHtel selber abschließen.
Des Weiteren haben wir Ihnen hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengefasst:
Was ändert sich ab dem o.g. Datum?
Bisher hat Ihre Verwaltung die Versorgung Ihrer Wohnung mit Kabelfernsehen sichergestellt und die Kosten dafür über Ihre Betriebskosten abgerechnet. Zum 01.07.2024 hat der Gesetzgeber das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert und die Position „Kabelgebühren“ aus der Liste der zukünftigen umlegbaren Betriebskosten gestrichen. Aus diesem Grund wurde die TV-Gemeinschaftsversorgung zum 30.06.2024 bei der GWHtel gekündigt.
Was muss ich jetzt tun?
Um weiterhin, wie gewohnt, Fernsehprogramme über die TV-Anschlussdose empfangen zu können, schließen Sie einen Einzelvertrag für die TV-Versorgung bei GWHtel ab. GWHtel bietet allen Bewohnern das Produkt Premium-TV für 6,99 EUR/ Monat an. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und ist danach monatlich mit einer Frist von vier Wochen kündbar. So empfangen Sie alle Sender in gewohnter Anzahl und Qualität. Eine Veränderung Ihrer TV-Verkabelung ist hierfür nicht nötig.
Wie kann ich das TV-Produkt bei GWHtel bestellen?
Sie können das TV-Produkt einfach und unkompliziert über unsere Bestellstrecke bestellen:
https://www.gwhtel.de/produkt-buchen.html
Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, können Sie das TV-Produkt auch persönlich bei uns im Service Center im Ostereschweg 9 in Halstenbek bestellen.
Müssen die TV-Sender neu sortiert werden, wenn ich meinen GWHtel - Vertrag neu abschließe?
Nein. Die von Ihnen gespeicherte Sendersortierung bleibt von der Vertragsanpassung unberührt.
Was passiert, wenn ich keinen neuen Vertrag für Kabelfernsehen abschließe?
In Wohnungen die kein TV-Produkte gebucht haben wird GWHtel die TV-Versorgung nach dem 01.07.2024 einstellen.